Seit vielen Jahren beraten unsere Rechtsanwälte in- und ausländische Unternehmen bei nationalen und internationalen Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen. Dabei erstreckt sich unsere Beratungstätigkeit auf das ganze Spektrum möglicher Transaktionsformen. Hierzu zählen beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung von Verkaufs- und Auktionsverfahren, Zusammenschlüssen, öffentlichen Übernahmen sowie die Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, etwa im Wege von Buy-Out-Transaktionen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei der Koordinierung und Durchführung der Due Diligence und der Vertragserstellung und -verhandlung.
Unsere Beratungsleistungen im BereichMergers & Acquisitions erstrecken sich insbesondere auf folgende Bereiche: